Für Buchungen über Feiertage gilt ein Mindestaufenthalt von 3 Übernachtungen. Aktion für die Monate Januar, Februar und März, November und Dezember jeden Jahres (letzter Abreisetag 22.12.): 5 Tage buchen = 4 Tage bezahlen ♦ 7 Tage buchen = 6 Tage bezahlen ♦ 10 Tage buchen = 8 Tage bezahlen ♦ 14 Tage buchen = 12 Tage bezahlen ♦
Inklusive : Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher, Betriebskosten etc. Auf Wunsch stellen wir Ihnen mittlerweile 5 Fahrräder und 1 Kinder-/Jugendrad zur Verfügung. Haben Sie weiteren Fahrrad-Bedarf oder benötigen Sie ein spezielles Rad - in Wietzendorf wird Ihnen die "Fahrrad-Scheune" gerne Fahrräder nach Ihren Wünschen vermieten (Telefon-Nr. und Anschrift in der Info-Mappe). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass An- und Abreisen an einem Tag nicht möglich sind. Buchungs-/Zahlungsmodalitäten Sie erhalten nach Ihrer Buchung eine Buchungsbestätigung, die Sie bitte unterschrieben zurück senden. Danach ist das Haus fest für Sie reserviert. Innerhalb von 10 Tagen nach Unterschrift überweisen Sie bitte eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamt-Reisepreises, der Rest ist bis spätestens 1 Woche vor Reiseantritt zu überweisen. Rücktritt / Storno In Anlehnung an die Storno-Bedingungen der "Erlebnisregion Lüneburger Heide GmbH" gilt Folgendes: Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich den vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Vermieter von Ferienwohnungen können bei Nichtinanspruchnahme durch den Gast mindestens 80% des vereinbarten Preises verlangen, weil ihre ersparten Aufwendungen in der Regel weniger als 20% des vereinbarten Preises ausmachen. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zeiträume nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Kann die Ferienunterkunft für den stornierten Zeitraum neu vermietet werden, wird in jedem Fall die Anzahlung einbehalten, um die Mehraufwendungen auszugleichen. Entscheiden Sie sich innerhalb eines Jahres für einen verbindlichen Ersatztermin, rechnen wir Ihnen diese Kosten auf den neuen Reisepreis an. Um unter Umständen entstehende Unannehmlichkeiten zu vermeiden, wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen. Sollte aus corona-bedingten Gründen ein Beherbergungsverbot bestehen und dadurch eine Absage, eine Umbuchung oder Stornierung notwendig werden, geschieht dies für den Gast kostenfrei. Gemäß § 312g Abs.2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht Preisangabe gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabeverordnung:ab 01.01.2023 = 1. ÜN + mittlere ÜN ab 70,00 EUR letzte ÜN (Endr.) ab 120,00EUR ab 01.01.2021 = 1. ÜN + mittlere ÜN ab 65,00 EUR letzte ÜN (Endr.) ab 115,00EUR |